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Franziska Brantner
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Frage von Tilman K. •

Da Ihren Angaben zufolge die Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel befürwortet, wozu braucht´s dann eine Verpflichtung zur Kenzeichnung?

In Bt-Drs. 21/221 v. 20.05.2025 heißt es in Kap. I Abs. 2 u.3 , am 07.02.2024 habe das EP eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel und f. die Rückverfolgbarkeit von mit neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen u. f. die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der Wertschöpfungskette gefordert.

"Diese Änderungsvorschläge des Parlaments entsprechen den Wünschen der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nach einer Produktkennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Das" bewiesen mehrere repräsentative Umfragen.

Erübrigten sich dann nicht zwingende Kennzeichnungen? Denn findige Anbieter werden zeitnah gentech-gekennzeichnete Ware offensiv bewerben und nicht-gentech-gekennzeichnete Ware der Konkurrenz, weil intransprent, stigmatisieren. Wer dennoch die zweite Alternative priorisiert, tut dies als Verbraucher, der sich bewußt, frei und ohne externen Einfluss Dritter zu Lasten oder zu Gunsten von (welcher) GenTech hierzu entschieden hat.

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