Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Tilman K. •

Wie soll die GenTech-Kennzeichnung "auf Lebensmitteln" exakt funktionieren ? Wie sicher gentech-frei ist daraus folgend nicht gentechnisch veränderte Ware ("Risiko" Kreuzbestäubung per Wind u.a.) ?

Lt. Ihres Antrages v. 20.5. dieses Jahres (Bt. Drs. 21/221) soll sich die Bundesregierung bei der EU für eine rechtsverbindliche Kennzeichnungspflicht auf Lebensmitteln incl. Rückverfolgbarkeit für genomisch veränderte Pflanzen und Nahrungsmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette einsetzen.Dabei ist aber unklar, wie die GenTech-Erkennbarkeit v.a.- bei qualitativ abweichenden (nicht technisch induziert mutierten) Genomträgern ("Mutanten", woher sol der Züchter bei solchen Ausreißern im Bestand die Ursache erkennen?) oder - bei durch CRISPR CS diversifizierten isogenen Linien (z.B. zur Erzeugung an der regionalen oder gar lokalen Predatorzusammensetzung adaptierter optimierter Resistenzen durch Multiline-Sorten)als Kennzeichnungsvoraussetzung herstellbar wäre. Das ist v.a. bei Schüttgut (Samen von Raps*, Roggen), wo der Gen-Träger der einzelne Samen (bei Verlust am Wegesrand (zehntausdendfachte GenTech bei Keimung, Aufwuchs u. Aussaat).*) anteilig Windbestäuber !!!

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr K.,

in der aktuell noch geltenden Gentechnik-Richtlinie 2001/18/EC ist die von uns befürwortete Kennzeichnungspflicht vom Saatgut bis zum Lebensmittel für gentechnisch veränderte Pflanzen, inklusive Rückverfolgbarkeit durch verpflichtende Vorlage von Nachweis-Verfahren sowie verpflichtende Anbau-Auflagen zur Absicherung der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft geregelt. Diese galten auch für neue Gentechnikverfahren. Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, diese Auflagen auch für neue Gentechnikverfahren weiterzuführen, denn sie ermöglichen in der Summe die Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik. Wir halten es daher für falsch, dass diese Auflagen für neue Gentechnikverfahren der Kategorie "NGT1" auf EU-Ebene, wie durch eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten (unter Enthaltung Deutschlands) unlängst bestätigt, nun abgeschafft werden sollen. Zu Ihrer Frage bezüglich der Nachweisbarkeit von NGT1-Pflanzen: Diese Pflanzen dürfen patentiert werden. Solange eine Patentierung möglich ist, werden Saatgutkonzerne Nachweisverfahren liefern, um ihre Rechte an dem patentierten Saatgut gegenüber anderen Züchtern und Landwirten einklagbar zu machen. Daher machen wir uns keine Sorgen, dass eine Unterscheidbarkeit durch genetische Marker oder anderweitige Kennzeichnung seitens der patentinhabenden Konzerne herstellbar ist. Das EU-finanzierte Darwin-Projekt  https://darwin-ngt.eu/ erforscht solche Nachweismöglichkeiten.

Viele Grüße

Team Dröge

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