Wie soll die GenTech-Kennzeichnung "auf Lebensmitteln" exakt funktionieren ? Wie sicher gentech-frei ist daraus folgend nicht gentechnisch veränderte Ware ("Risiko" Kreuzbestäubung per Wind u.a.) ?
Lt. Ihres Antrages v. 20.5. dieses Jahres (Bt. Drs. 21/221) soll sich die Bundesregierung bei der EU für eine rechtsverbindliche Kennzeichnungspflicht auf Lebensmitteln incl. Rückverfolgbarkeit für genomisch veränderte Pflanzen und Nahrungsmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette einsetzen.Dabei ist aber unklar, wie die GenTech-Erkennbarkeit v.a.- bei qualitativ abweichenden (nicht technisch induziert mutierten) Genomträgern ("Mutanten", woher sol der Züchter bei solchen Ausreißern im Bestand die Ursache erkennen?) oder - bei durch CRISPR CS diversifizierten isogenen Linien (z.B. zur Erzeugung an der regionalen oder gar lokalen Predatorzusammensetzung adaptierter optimierter Resistenzen durch Multiline-Sorten)als Kennzeichnungsvoraussetzung herstellbar wäre. Das ist v.a. bei Schüttgut (Samen von Raps*, Roggen), wo der Gen-Träger der einzelne Samen (bei Verlust am Wegesrand (zehntausdendfachte GenTech bei Keimung, Aufwuchs u. Aussaat).*) anteilig Windbestäuber !!!
