Antwort 09.03.2026 von Konrad Körner CSU
§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.
§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.
