Sollte NRW für Beamte im Justizvollzug ein Wahlrecht zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe einführen?
Sehr geehrte Frau Erwin,
angesichts des erheblichen Personalmangels im Justizvollzug möchte ich Sie fragen, warum NRW für Beamte des Vollzugs- und Werkdienstes weiterhin keine freie Heilfürsorge oder zumindest ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe vorsieht.
Der Landtag hat sich bereits mit dieser Möglichkeit beschäftigt. Gerade angesichts körperlicher und psychischer Belastungen, des Schichtdienstes und besonderer Gefährdungssituationen könnte ein Wahlrecht die Beschäftigten finanziell entlasten und gleichzeitig die Attraktivität des Justizvollzugs erhöhen.
Wurde seit der damaligen Anhörung erneut geprüft, welche Kosten ein solches Wahlrecht für das Land verursachen würde und welche Vorteile es für Personalgewinnung und -bindung bieten könnte? Falls nein: Halten Sie es angesichts der aktuellen Personalsituation für sinnvoll, diese Möglichkeit erneut zu prüfen?
Hochachtungsvoll
Nils B.

