
Netzentgelte werden für die Nutzung der Netze gezahlt und sind dementsprechend auf den Verbrauch angerechnet. Auch Besitzer eines Hauses mit PV zahlen beim Strombezug die Netzentgelte für ihren Verbrauch.
Netzentgelte werden für die Nutzung der Netze gezahlt und sind dementsprechend auf den Verbrauch angerechnet. Auch Besitzer eines Hauses mit PV zahlen beim Strombezug die Netzentgelte für ihren Verbrauch.
Ein Starttermin steht noch nicht fest. Ich setze mich für eine schnellstmögliche Auszahlung des Klimageldes ein.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird.