Verpflichtend ist lediglich die Beantwortung durch alle angeschriebenen Männer. Personen anderen Geschlechts können, müssen aber nicht antworten. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst erwächst daraus derzeit jedoch zu keiner Zeit und für niemanden.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 31.08.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 03.09.2025 von Tanja Machalet SPD
Die Bewertung einzelner Werbeauftritte ist nicht die vordringliche Aufgabe des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse.
Antwort 19.09.2025 von Sebastian Fiedler SPD
Ich darf Ihnen insoweit sagen, dass auf mehreren Ebenen Konsequenzen gezogen werden
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Antwort 31.08.2025 von Thorsten Frei CDU
Wer den Aufenthalt in Deutschland missbraucht, indem er hier nicht unerheblich straffällig wird oder gewalttätige Stellvertreterkonflikte auf deutschem Boden austrägt, dessen Aufenthalt muss beendet werden
Antwort 01.09.2025 von Anna Köbberling SPD
Als rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete stehe ich in dieser Frage ganz hinter der SPD-Bundestagsfraktion. Ihr queerpolitischer Sprecher, Falko Droßmann, hat bereits in der vergangenen Woche klargemacht, dass es mit der SPD keine solche Gesetzesänderung geben wird.