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Zukünftige Fachstelle für Suizidprävention muss besonders gefährdete Gruppen speziell adressieren

In der vergangenen Legislaturperiode hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit der Abgeordneten der demokratischen Fraktionen den Antrag "Suizidprävention stärken" verabschiedet. Hierin wird die Notwendigkeit eines zielgruppenspezifischen Vorgehens betont.

Im Rahmen des Gesetzes wird auch die Erfassung von Suiziden und assistierten Suiziden, sowie Suizidversuchen und -motiven debattiert. Dabei könnten auch Merkmale wie Autismus aufgenommen werden. Es gibt bereits eine Kliniksuiziddatenbank, die aber nicht ausreichend ist und deren Finanzierung unsicher ist.

Das BMZ denkt in seinen Vorhaben und Strategien Mehrfachdiskriminierungen (Intersektionalität) mit.