
Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Für das Problem der Nachtspeichertarife hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung erarbeitet, die auf eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit ausgerichtet ist.
Bei Gelegenheit werde ich diese Thematik bei den dafür zuständigen Kollegen im Bundestag ansprechen.
Bezieher von Übergangsgeld erhalten leider nach wie vor nicht die Energiepreispauschale, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Wir haben einen alternativen Weg eingeschlagen, um wenigstens einen Teil der Zufallsgewinne bei Erneuerbaren, Kohle und Atom abzuschöpfen und das Geld an die Kunden zurückzugeben. Der entsprechende Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse wurde bereits verabschiedet.