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Der Rettungsdienst ist eine unverzichtbare Säule der medizinischen Daseinsvorsorge. Die geltende Regelung in § 60 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme medizinisch notwendiger Transportkosten deckt aber die tatsächlichen Vorhaltekosten und die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst nur sehr unzureichend ab.
Mein Ziel ist deshalb nicht, beim Rettungsdienst zu sparen, sondern die Notfallversorgung effizienter, rechtssicherer und patientengerechter aufzustellen. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierungsstrukturen der GKV insgesamt modernisieren. Wer die Beitragszahler dauerhaft entlasten und die Versorgung sichern will, kommt an Strukturreformen auf beiden Ebenen nicht vorbei.
Eine Reduzierung der Anzahl der Gesetzlichen Krankenkassen ist sinnvoll