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Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn sich der Anspruch mehrmals durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen anspruchsberechtigten Personenkreisen ergeben kann.


Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.

Dazu erarbeitet das Bundesministerium der Finanzen momentan einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann
Nach meiner Kenntnis wurde der Gesetzentwurf noch nicht abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Insofern ist noch nicht ersichtlich, ob und wann das Gesetz in Kraft treten wird.