Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
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Wie ich bereits in anderen Anfragen zum IFG deutlich gemacht habe verfolgt die beabsichtigte Weiterentwicklung des Gesetzes jedoch nicht das Ziel, Transparenz einzuschränken.
Allein die Zuschüsse des Bundes bewegen sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent.
Wir lehnen eine automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab.

Zunächst möchte ich Ihnen ausdrücklich zustimmen: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist ein Spargesetz. Es wäre falsch, diesen Charakter des Gesetzes zu verschweigen.