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Josef Oster
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Frage von Uwe C. •

Ist es tatsächlich war, das die Regierungskoalition das Informationsfreiheitsgestz in seiner jetzigen Form abschaffen will?

Quelle: abgeordnetenwatch
Transparenz-Anfragen von Bürger:innen über das IFG könnten zukünftig tausende Euro kosten und sollen überhaupt nur bei „berechtigtem Interesse“ erlaubt sein. Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen wie abgeordnetenwatch sollen nach den Plänen der Koalition überhaupt keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.
Übersetzt bedeutet das: Die Abschaffung des Informations- und Presserechts, wie wir es kennen. Kanzleramt und Ministerien könnten sämtliche Transparenz-Anträge abbügeln oder mit Gebühren belegen, die jede Anfrage im Keim ersticken.
Bisher ermöglicht das IFG die Kontrolle staatlichen Handelns überhaupt erst.
Lobbytreffen, Kungeleien, einseitige Einflussnahme – all das könnte für die Öffentlichkeit zukünftig zur Blackbox werden, die für immer verschlossen bleibt.Haben Sie das tatsächlich vor?
Wenn ja, warum sollten die Bürger sie noch wählen, wenn sie deren Rechte so einschränken wollen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann gut nachvollziehen, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz Fragen aufwerfen. Wie ich bereits in anderen Anfragen zum IFG deutlich gemacht habe verfolgt die beabsichtigte Weiterentwicklung des Gesetzes jedoch nicht das Ziel, Transparenz einzuschränken. Der grundsätzliche Zugang zu amtlichen Informationen bleibt weiterhin bestehen. Vielmehr soll das Informationsfreiheitsgesetz verständlicher ausgestaltet und an die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Der aktuelle Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz macht deutlich, dass die Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste sowie Spionage gegen Deutschland weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, besonders schutzbedürftige Bereiche wie die Kritische Infrastruktur, die Spionageabwehr, die Terrorismusbekämpfung und sicherheitsrelevante Forschung besser zu schützen. Ebenso ist es aus meiner Sicht angemessen, die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung künftig durch die Schwärzung ihrer Namen stärker vor Anfeindungen und Bedrohungen zu bewahren.

Zugleich stellt der Koalitionsbeschluss ausdrücklich klar, dass das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen erhalten bleibt. Es geht daher nicht um den Abbau von Transparenz, sondern um einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Informationsfreiheit und den berechtigten Interessen der inneren Sicherheit sowie dem Schutz der staatlichen Handlungsfähigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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