Antwort 17.09.2026 von Kian Niroomand SPD
Ich bin gegen eine Vergesellschaftung.
Ich bin gegen eine Vergesellschaftung.
Konsequente Rückführung und erfolgreiche Integration sind deshalb für mich kein Widerspruch.
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgt in Sachsen-Anhalt durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Das Recht der Opposition, ihre Kontrollrechte in diesem Gremium wahrzunehmen, ist bereits heute verfassungsrechtlich gesichert.
