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Wir werden gegenüber der neuen Bundesregierung darauf drängen, dass dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend schnellstmöglich eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland erwirkt wird.
Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn ist eine rechtlich und politisch umstrittene Entscheidung.
Trotz falscher Auslieferung laut BVerfG gibt es keinen Rahmen für Sanktionen. So etwas darf allerdings auf keinen Fall erneut geschehen.
Diese Frage habe ich hier schon einem anderen Fragesteller beantwortet und möchte daher auf diese Antwort verweisen.