Antwort 16.06.2025 von Katalin Gennburg Die Linke
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das auch im digitalen Raum uneingeschränkt und im Interesse der Bürger*innen gelten muss.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das auch im digitalen Raum uneingeschränkt und im Interesse der Bürger*innen gelten muss.
ich empfinde den Koalitionsvertrag als sehr enttäuschend. Er enthält wenig mehr als oberflächliche Absichtsbekundungen ohne genaue Ausrichtung und konkreten Verpflichtungsrahmen.
Dennoch setzen wir uns als SPD weiterhin für eine schnellstmögliche Einführung des Tempolimits ein.