Warum wird mit Ihrem neuen Heizungsgesetz Vermietern und Contractoren der Anreiz genommen, ihre lukrativen teuren Gasheizungsmonopole auf für uns Mieter kostengünstigere Wärmepumpen umzustellen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Gebäudeenergiegesetz auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Die Eckpunkte setzen auf einen verlässlichen und sozial gerechten Pfad zur klimaneutralen Wärme, der Planbarkeit schafft und Überforderungen vermeidet. Öl- und Gasheizungen bleiben durch die Kombination aus CO2-Bepreisung und einer stufenweisen Erhöhung der Anforderungen an nicht fossile Beimischungen, die sogenannte Biotreppe, rechtlich möglich, werden wirtschaftlich aber zunehmend unattraktiv. Der steigende CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe verlässlich, während die Biotreppe mit klaren Nachhaltigkeitskriterien sicherstellt, dass nur tatsächlich treibhausgasarme Alternativen zum Einsatz kommen. Das ist kein Freifahrtschein für fossile Systeme, sondern ein Übergangspfad, der reale Investitionszyklen berücksichtigt und zugleich Investitionssignale in Richtung Wärmepumpe, Wärmenetz und Effizienz setzt.
Zentral ist, dass die Kosten fair verteilt werden und Modernisierung angereizt wird. Das geltende CO2‑Kostenaufteilungsgesetz sorgt dafür, dass in energetisch schlechten Gebäuden der weit überwiegende Teil der CO2‑Kosten von der Vermieterseite getragen wird. Wer saniert und in effiziente, erneuerbare Heizungen investiert, wird entlastet, wer das nicht tut, kann gestiegene CO2‑Kosten nicht einfach auf die Mieterseite abwälzen. Flankierend haben wir im Mietrecht Begrenzungen für Modernisierungsumlagen beim Heizungstausch geschaffen, damit Investitionen nicht zu unverhältnismäßigen Mietsteigerungen führen. Beides schafft für Vermietende und auch für Contractoren handfeste betriebswirtschaftliche Gründe, auf erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen oder den Anschluss an effiziente Wärmenetze umzusteigen.
Wichtig ist auch, was wir als SPD erhalten und durchgesetzt haben und warum das richtig ist. Erstens bleibt es beim Grundsatz „kommunale Wärmeplanung zuerst“. Menschen und Unternehmen müssen wissen, ob in ihrem Quartier ein Wärmenetz kommt, bevor sie große Investitionen tätigen. Das gibt Orientierung und verhindert Fehlinvestitionen. Zweitens sichern wir verlässlich eine sozial gestaffelte Förderung für den Heizungstausch, die gerade Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen in den Blick nimmt.
Häufig wird eingewandt, die Einigung erhöhe die Unsicherheit. Aus meiner Sicht ist das Gegenteil richtig. Die Eckpunkte nehmen einen abrupten Systemwechsel vom Tisch und ersetzen ihn durch verlässliche Leitplanken, einen klaren Förderrahmen, die Anbindung an die kommunale Wärmeplanung und vorhersehbare Preissignale. Das ist planbar und führt die Wärmeversorgung Schritt für Schritt auf Klimaneutralität. Wir werden die Wirkung der Instrumente regelmäßig evaluieren und bei Bedarf nachschärfen. Die Klimaziele bleiben verbindlich, und alle Sektoren müssen ihren Beitrag leisten.
Unabhängig davon ist mir eines wichtig. Leider denken wir heute häufig in Schwarz und Weiß, Gut und Böse, Richtig und Falsch. Jeder kann sich vor seinen Parteitag stellen und eine harte Linie fordern. Ich bin jedoch fest davon überzeugt, dass die wahre Kunst der Demokratie in der Fähigkeit zum Kompromiss liegt. Das heißt insbesondere auch, zu mit dem Koalitionspartner getroffenen Kompromissen zu stehen, auch wenn sie schwerfallen. Sie wissen, dass es diesbezüglich zwischen den Koalitionspartnern durchaus verschiedene Auffassungen gibt. Umso klarer ist: In der nun anstehenden Detailarbeit werde ich mich für einen starken Mieterschutz, klare Wirtschaftlichkeitsregeln im Contracting und wirksame Investitionsanreize in erneuerbare Wärme einsetzen. Und es gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde.
Sehr geehrter Herr K., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

