Frage von Margarete A. • 28.08.2010

Antwort ausstehend von Wolfgang Drexler SPD
(...) Leider gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, das Projekt S 21 gegen den Willen der Partner zu stoppen. Das Einzige, was noch möglich ist, wäre eine einvernehmliche Beendigung zwischen den Vertragspartnern. (...)
(...) Die Zuschriften, die mich zu S 21 erreichen, sind beispielsweise zur Hälfte von Projektgegnern, aber zur anderen Hälfte auch Zuschriften von Projektbefürwortern. Nur weil die Initiatoren der Proteste wider besseren Wissens nicht müde werden, anderes zu behaupten, muss es noch nicht richtig sein. (...)