Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.
Wir brauchen die Abschaffung des Numerus Clausus an den PHs, eine Entlastung der Lehrkräfte an den SBBZ und ein klares Bekenntnis zu dieser Schulart.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen betreffen die Einrichtung von Halte- und Parkverboten an Grundstückseinfahrten in Neuenbürg. Als Bundestagsabgeordneter hat Herr Krichbaum hier keinen Einfluss.