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Selbstreflexion und Demut vor dem Wähler sind selbstverständlich geboten. Aber sie dürfen nicht in Personaldiskussionen münden, die von der eigentlichen Aufgabe ablenken: gute Politik für die Menschen zu machen.
Die im März 2026 beschlossene Honorarkürzung um 4,5 Prozent sollte zum 1. April wirksam werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ihre Anwendung am 9. Juli 2026 jedoch vorläufig gestoppt; damit ist der Rechtsstreit noch nicht abschließend entschieden.