Antwort 08.12.2024 von Angela Freimuth FDP
Derzeit noch skeptisch, ob die Beweislage ausreicht - also unabhängig von einem Verbotsverfahren Hass und menschenverachtender Hetze widersprechen!
Derzeit noch skeptisch, ob die Beweislage ausreicht - also unabhängig von einem Verbotsverfahren Hass und menschenverachtender Hetze widersprechen!
Bisher scheinen allerdings die Erkenntnisse nicht auszureichen, um ein bundesweites Verbot der AfD einzuleiten.
Für ein Parteiverbot reicht es auch nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, wie es bei der AfD zweifellos der Fall ist.
Zumal ein Verbot der AfD würde das zugrunde liegende Problem nicht löst.
Für ein Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten.
Nein.