
Andere Länder sind auf dem Weg der Einführung der neuen Medien schon weiter als Deutschland. Insofern war es gut, dass Cottbus mitgeholfen hat, Erfahrungen auch in Deutschland zu machen. (...)
Andere Länder sind auf dem Weg der Einführung der neuen Medien schon weiter als Deutschland. Insofern war es gut, dass Cottbus mitgeholfen hat, Erfahrungen auch in Deutschland zu machen. (...)
(...) als Abgeordnete des Bundestages habe ich keine Möglichkeiten, Einblicke in die Entscheidung des Brüsseler Bürgermeisters und die Hintergründe dieser Entscheidung zu gewinnen. Das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist ein hohes demokratisches Gut in jedem Rechtsstaat. Die Organisatoren der Demo sollten selbstverständlich von allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch machen, die Entscheidung des Bürgermeisters rechtsstaatlich prüfen zu lassen. (...)
(...) Die Entscheidung über das Demonstrationsverbot in Brüssel liegt in der alleinigen Verantwortung des zuständigen Brüsseler Bürgermeisters Freddy Thielmans, der zwar einer Sozialistischen Partei angehört, seine Entscheidungen jedoch ohne vorherige Rücksprache mit Politikern anderer Nationen zu treffen scheint. (...)
(...) Der Bürgermeister verbot die Demonstration, weil dort die terroristischen Aktivitäten von islamistischen Extremisten direkt in Verbindung gebracht werden sollten mit dem Islam als Religion. Ein belgisches Gericht teilte diese Einschätzung des Verbots, was belegt, dass der Bürgermeister sich wohl im Rahmen des geltenden Rechts bewegt. (...)
(...) Was die Versammlungsfreiheit und auch die Rede- und Meinungsfreiheit angeht, so genießen diese in Deutschland als im Grundgesetz verankerte Grundrechte mit guten Gründen einen besonders hohen Schutz. Sie dürfen nur durch oder aufgrund eines – verfassungsgemäßen – Gesetzes eingeschränkt werden. (...)