Antwort 17.01.2025 von Thorsten Frei CDU
Wir haben als Partei einen Unvereinbarkeitsbeschluss
Wir haben als Partei einen Unvereinbarkeitsbeschluss
Der Kanzler wird gewählt. Dafür sind Mehrheiten notwendig.
Die organisatorischen und personellen Entscheidungen der hessischen Landesregierung wurden in Wiesbaden getroffen.
als Linke befürworten wir jeden Schritt, der konkret die Aussöhnung zwischen Belgrad und Pristina vorantreibt.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.