h bin mir sicher, dass die einzelnen Abgeordneten sich der Konsequenzen bewusst sind, was es bedeutet, wenn durch ihr Abstimmungsverhalten Deutschland als einer der größten und stärksten Unterstützer der Ukraine in eine Regierungskrise stürzen würde.
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So bekommen Kunden etwa beim Kauf eines Spartickets standardmäßig nur das digitale Ticket, können aber auf Wunsch einen Papierausdruck im Reisezentrum erhalten. Ein vergleichbares Modell begrüße ich als Alternative zur Plastik-Bahncard, um Menschen ohne Smartphone weiterhin einen Zugang sicherzustellen.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.
Der Energiesparanreiz steigt entsprechend, wenn nur das tatsächlich Verbrauchte abgerechnet wird.
Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall.