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(...) Auch eine Übertragung von Ratssitzungen im Internet ist mangels gegenteiliger Bestimmungen der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich. So hat letztes Jahr der Rat der Stadt Hagen seine Ratssitzungen im Internet übertragen. (...)

(...) Das einschlägige Gesetz für den Rat wäre das Kommunalverfassungsrecht. In der Gemeindeordnung (GO) NRW ist bezüglich der Öffentlichkeit von Ratssitzungen nichts geregelt. Es gibt also weder ein Verbot noch ein Gebot. (...)

(...) Fehlverhalten von Politikern wird selbstverständlich geahndet: Konkretes Beispiel: Die schwarzen Kassen und die illegalen Parteispenden des früheren Bundeskanzlers Kohl und der CDU. Dieser hatte bekanntermaßen auch „innerhalb von drei oder vier Jahren blühende Landschaften“ versprochen. (...)

Sehr geehrte Frau Neumann,
vielen Dank für Ihre weitere Nachricht.
Eine solche Einschätzung ergab sich schon aus den Programmen der PDS. Die meisten Mitglieder werden Ihnen so oder so ähnlich antworten. Ausnahmen mag es geben.
