Antwort 06.10.2026 von Svenja Schulze SPD
Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, soll in Deutschland nicht daran scheitern, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen zu können.
Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, soll in Deutschland nicht daran scheitern, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen zu können.
Die Koalition hat den Sparer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2023 nach langem Stillstand spürbar von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Verheiratete angehoben.
Wenn Sie eine Frage an die Bundesregierung richten möchten, sollten Sie auch die Bundesregierung fragen.
Unsere Sozialversicherungen müssen dauerhaft finanzierbar sein. Dafür müssen wir auch bereit sein, über Ausgaben und ineffiziente Strukturen zu sprechen. Aber Konsolidierung darf nicht bedeuten, soziale Risiken einfach auf Versicherte, Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige abzuwälzen.