Antwort 08.07.2026 von Tobias Winkler CSU
Sehr geehrter Herr M.,
Sehr geehrter Herr M.,
Das IFG hat sich in den letzten knapp zwanzig Jahren als wichtiges Instrument zur Kontrolle bewährt. Diese Errungenschaft muss zwingend erhalten bleiben.
Sehr geehrter Herr K.,
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, kann ich die Regelung als Landtagsabgeordneter nicht unmittelbar ändern.
Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten. In diesem werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich von dem IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.