Antwort 02.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Aber ich bleibe dabei, dass es vor allem um die Zukunftsgestaltung geht.
Aber ich bleibe dabei, dass es vor allem um die Zukunftsgestaltung geht.
Inwiefern Sie persönlich Wehrdienst leisten müssten, hängt daher unter anderem von Ihrem Alter, dem Verlauf und der Anzahl der freiwillig Wehrdienstleistenden, der sicherheitspolitischen Lage, dem noch zu verabschiedenden Gesetz etc. ab.
Das Thema ihrer Frage betrifft das Bayerische Landesamt für Steuern. Ich bitte Sie, Ihre Frage direkt an das Landesamt zu stellen.
An die Entscheidungen der unabhängigen Justiz sind sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag gebunden.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.