Antwort 21.03.2026 von Holger Dremel CSU
Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Bayern.
Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Bayern.
Derzeit wird das Studierendenwerk von einer kommissarischen Geschäftsführerin geleitet. Die Aufgaben der Geschäftsführung werden also weiterhin wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund sind mögliche Einsparungen, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt zu erwarten.