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Wie in meiner vorangegangenen Antwort dargestellt, war eine Reihe an Faktoren für den Beschluss ausschlaggebend.
Es gibt insofern etwas Neues, dass die Landesregierung ihre Eckpunkte zur Modernisierung im Bericht an den Ausschuss etwas konkretisiert hat und mittlerweile auch einen Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben hat. Darin finden sich allerdings keine Regelungen zur Einführung der pauschalen Beihilfe – auch nicht für Neuverbeamtete, wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehen.
Kurz: Der geplante Sonderzuschlag für Familienversicherte ist ungerecht und belastet die Betroffenen massiv. Die Sozialversicherungsabkommen bemerken viele auf Social Media, aber niemand im Geldbeutel.
Praxisrealitäten muss man ernst nehmen, Datengrundlagen sauber geprüft werden aber Begriffe darf man nicht vermischen.
Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten ist derzeit in Beratung im Haushaltsausschuss, der Gesetzentwurf wird dann Ende Mai vom Parlament verabschiedet und rückwirkend in Kraft treten.