Zurzeit überarbeitet das Bundesministerium des Innern den vorgelegten Referentenentwurf nochmals, anschließend wird er nach Abstimmung mit Verbänden und innerhalb der Bundesregierung als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Einen verbindlichen Zeitplan für diesen Prozess kann ich Ihnen aktuell nicht nennen.
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Meine Fraktion lehnt die budgetäre Deckelung der ambulanten Versorgung ab und wird dem Gesetz nicht zustimmen. Ich setze mich dafür ein, dass medizinisch notwendige Vorsorgeleistungen von Mengenbegrenzungen ausgenommen bleiben.
Der Investitionsbedarf ist hoch. Vorrang haben jetzt schnelle Sanierungen und Planungsbeschleunigung.
Eine Ausweitung des Übergangsbereichs auf Einkommen von 2.500 oder 3.000 Euro monatlich würde zwar zusätzliche Entlastungen für viele Beschäftigte bedeuten, hätte aber zugleich Auswirkungen auf die Finanzierung der Sozialversicherungen. Anders als Sie halte ich eine Finanzierung über die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer oder eine deutliche Verschärfung der Erbschaftsteuer nicht für den richtigen Weg.
Mit dem GKV-BStabG werden alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird zukünftig wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt.