Frau Zeulner prüft aktuell jeden einzelnen unterbreiteten Vorschlag sorgfältig gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel, durch ein ausgewogenes Gesamtpaket von Maßnahmen die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Ob eine Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischen Leistungen, wie in Vorschlag 20 von der Expertenkommission unterbreitet, dabei gesetzlich umgesetzt wird, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
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In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro.
Für homöopathische Behandlungen und Präparate liegt nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis über einen Placeboeffekt hinaus vor. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Finanzierung durch die Solidargemeinschaft nicht für sachgerecht.

Unbezahlte Carearbeit bleibt primär Familiensache: Eltern, insbesondere Mütter und Väter, sollen diese Aufgaben in vertrauter innerfamiliärer Arbeitsteilung bewältigen. Dazu gehören Anreize wie ein starkes Elterngeld, der Partnerschaftsbonus und der Ausbau von Kita- und Ganztagsschulen, damit Carearbeit und Beruf besser vereinbar sind.