Antwort 28.10.2025 von Fritz Güntzler CDU
Die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl ist derzeit Gegenstand eines rechtlich klar geregelten Verfahrens.
Die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl ist derzeit Gegenstand eines rechtlich klar geregelten Verfahrens.
Ich halte ein Verbotsverfahren gegen die AfD für grundsätzlich gerechtfertigt, da nach meiner Einschätzung genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei mit ihren Zielen und ihrem Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinträchtigt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen.