Antwort 02.03.2026 von Fritz Güntzler CDU
Eine „Beweislastumkehr“ dahingehend, dass Bürgerinnen und Bürger pauschal ihre Unschuld beweisen müssten, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Eine „Beweislastumkehr“ dahingehend, dass Bürgerinnen und Bürger pauschal ihre Unschuld beweisen müssten, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Ich bin ein Verfechter eines abgestuftes Modells – der Staat haftet für nachweisbare Fehler in der Infrastruktur (Staatshaftung), Bürger für grobe Fahrlässigkeit
Heute ist Einkommen aus Vermögen (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen) de facto bessergestellt als das Einkommen aus eigener Arbeit, unter anderem dadurch, dass keine Sozialabgaben anfallen. Das erschwert im Vergleich genau den Vermögensaufbau durch eigene Arbeit, den Sie erreicht haben.