Michael Hose
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Frage von Thomas-Rudolf S. •

Wie sollen pflegende Angehörige nach Streichung der Verhinderungspflege künftig Erholung finden, wenn sie 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen, ohne Aussicht, jemals Urlaub nehmen zu können ?

Sehr geehrter Herr Hose,
Millionen von pflegenden Angehörigen kümmern sich täglich um Personen die der Pflege bedürfen. Durch diese Tatsache werden fehlende Heimplätze kompensiert und Haushalte der Kommunen entlastet. Nun sollen Aufwendungen der Verhinderungspflege zum Anfang 2027 gestrichen werden. Das bedeutet in letzte Konsequenz, dass pflegenden Personen die Möglichkeit genommen werden wird, sich wenigstens für einige Wochen im Jahr durch andere Menschen vertreten zu lassen, um ein wenig Erholung von der ständigen Belastung durch die Pflegetätigkeit zu erfahren. Selbst eine Kürzung der Aufwendungen für Verhinderungspflege wäre schon eine Entlastung der Pflegekassen, ohne dass die dringend erforderliche Erholung der Pflegenden gänzlich vereitelt würde.-
Bitte setzen Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass die Verhinderungspflegeaufwendungen nicht vollständig gestrichen werden. Je mehr pflegende Angehörige künftig ausfallen, desto mehr werden Heime belastet werden.

Michael Hose
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie auf die Situation pflegender Angehöriger aufmerksam machen.

Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, leisten Tag für Tag Enormes. Ohne ihren Einsatz wäre die pflegerische Versorgung in Deutschland in dieser Form nicht aufrechtzuerhalten. Umso wichtiger ist es, dass pflegende Angehörige selbst Unterstützung erfahren und auch die Möglichkeit haben, sich zeitweise vertreten zu lassen und neue Kraft zu schöpfen.

Ihre Sorge hinsichtlich der Verhinderungspflege kann ich deshalb gut nachvollziehen. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sieht tatsächlich vor, die Verhinderungspflege in ihrer heutigen Form als eigenständige Leistung aufzugeben. Die Möglichkeit einer Ersatzpflege soll allerdings nicht vollständig entfallen. Sie soll künftig über andere Leistungsbudgets der Pflegeversicherung finanziert werden.

Entscheidend ist für mich dabei, was bei den Betroffenen tatsächlich ankommt. Eine rein gesetzestechnische Neuordnung darf nicht dazu führen, dass pflegende Angehörige am Ende weniger Möglichkeiten haben, sich vertreten zu lassen und eine notwendige Auszeit zu nehmen. Gerade diese Entlastung ist ein wesentlicher Baustein dafür, dass häusliche Pflege auf Dauer überhaupt geleistet werden kann.

Der vorliegende Referentenentwurf ist zudem noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Mit dem Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums ist bereits Bewegung in die Beratungen gekommen. Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann hat deutlich gemacht, dass pflegende Angehörige für ihn stärker in den Mittelpunkt der Pflegepolitik gehören. Die ursprünglich vorgesehene Kürzung ihrer künftigen Rentenansprüche will er korrigieren. Er hat ausdrücklich angekündigt, dass es hier keine Abstriche geben und die Rentenpunkte erhalten bleiben sollen. Dieses Signal begrüße ich ausdrücklich.

Auch bei der weiteren Ausgestaltung der Verhinderungspflege muss aus meiner Sicht dieser Grundsatz gelten: Wir dürfen nicht bei denjenigen sparen, die mit ihrer täglichen Arbeit einen wesentlichen Teil unserer pflegerischen Versorgung tragen.

Gerade die häusliche Pflege müssen wir stärken. Wenn Angehörige aufgrund dauerhafter Überlastung selbst ausfallen, ist niemandem geholfen – weder den Pflegebedürftigen und ihren Familien noch unserem Pflege- und Gesundheitssystem.

Ich werde Ihre Hinweise deshalb in die weiteren Beratungen mitnehmen und mich dafür einsetzen, dass die berechtigten Belange pflegender Angehöriger bei der Reform angemessen berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hose 

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

 

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