Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass auch ein gutes Gesetz regelmäßig darauf überprüft werden muss, ob es den heutigen Anforderungen noch gerecht wird.
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In Urteilen getroffene Fristen sind vom Gesetzgeber zu beachten. So muss nach dem Urteil vom November 2025 zur Berliner Besoldung die Besoldung bis zum 31. März 2027 nachgebessert werden.
Eine allgemeine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Gesetzgeber eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit beheben muss, gibt es nicht. Das Gericht setzt in seinen Entscheidungen jedoch häufig selbst eine Frist und bestimmt, welche Rechtslage bis dahin gilt.
Wir wollen, dass die Bahn Hessens Städte und Gemeinden gut einbindet und oft und regelmäßig anfährt. Leider investiert die Bundesregierung nach wie vor nicht genug in die Bahn, legt vielmehr ihren Fokus auf den Ausbau von Autobahnen – im Ergebnis müssen Bahnprojekte trotz Sondervermögen hintenanstehen.
Kurzum: Es geht (unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen) um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Dabei muss dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen wird.