Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Unabhängig vom Einzelfall werden derzeit eine Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen auf ihrer praktische Anwendbarkeit überprüft.
Unabhängig vom Einzelfall werden derzeit eine Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen auf ihrer praktische Anwendbarkeit überprüft.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Die Beratungen zur geplanten EU Regelung finden auf europäischer Ebene statt. Als Mitglied des Niedersächsischen Landtages habe ich darauf keinen unmittelbaren Einfluss, dennoch nehme ich die Rückmeldungen und Bedenken aus der Bevölkerung sehr ernst.