Unterstützen Sie eine Sondersitzung des alten Landtags vor dem 6. Oktober, um Kontrollrechte der Opposition gegenüber dem Verfassungsschutz in der Landesverfassung abzusichern?
In Sachsen-Anhalt ist der Verfassungsschutz eine Abteilung des Innenministeriums. Der Abteilungsleiter ist politischer Beamter (§ 41 Nr. 4 LBG LSA) und kann ohne Begründung in den Ruhestand versetzt werden. Ein AfD-Innenminister könnte Leitung, Schwerpunkte, Einstufung und Jahresbericht der Behörde, die seine Partei als gesichert rechtsextremistisch einstuft, ohne Gesetzesänderung verändern (Prof. Thiel, Verfassungsblog, 9.9.2026).
Bis zum Zusammentritt des neuen Landtags (spätestens 6.10.) hat der alte Landtag ohne AfD eine Zwei-Drittel-Mehrheit für Verfassungsänderungen. Im neuen Landtag haben die fünf demokratischen Parteien mit 44 von 83 Sitzen die einfache Mehrheit.
Bitte antworten Sie auch auf: 2) Stimmen Sie einem Gesetz zu, das die Leitung des Verfassungsschutzes aus dem Kreis der politischen Beamten nimmt? 3) Setzen Sie bei einem politischen Umbau der Behörde einen Untersuchungsausschuss ein?
Quelle: verfassungsblog.de/sachsen-anhalt-innenministerium-afd/
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich leider aufgrund von der Vorarbeit für den neuen Landtag und der schwierigen Situation im Land erst jetzt beantworten kann. Dafür bitte ich um Entschuldigung und Verständnis.
Als Linke stehen wir für eine enge parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und hätten uns einer Verfassungsänderung in einer Sondersitzung nicht verwehrt, wenn diese sinnvolle Mechanismen zur Kontrolle in der Landesverfassung festgeschrieben hätte. Unser Ziel war die Verhinderung der Machtübertragung an eine gesichtert rechtsextreme Partei und dieses Ziel werden wir weiterhin verfolgen. Allerdings hätten für eine solche Verfassungsänderung auch alle anderen demokratischen Kräfte im Landtag – dem neuen und dem alten – ebenfalls mitmachen müssen, was aufgrund des Wahlausgangs und den politischen Weichenstellungen nach der Wahl unmöglich war.
Für uns gibt es gute Gründe, die Leitung des Verfassungsschutzes einem politischen Beamten zu übertragen, zuvorderst die Machtbegrenzung einer Behörde, die im Verborgenen arbeiten muss und dadurch nur schwerlich zu kontrollieren ist. Auch ein unabhängiges Landesamt für Verfassungsschutz wäre als Teil der Exekutive nicht vor Angriffen seitens der AfD geschützt, wenngleich das derzeitige Modell einer Abteilung innerhalb des Innenministeriums deutlich schneller umgebaut werden kann.
Wir würden uns wünschen, dass sowohl Transparenz der Arbeit als auch Kontrollmöglichkeiten beim Verfassungsschutz ausgeweitet werden und der Verfassungsschutz seinen ureigenen Aufgaben besser nachkommen kann, nämlich durch mehr direkte Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern. Allerdings werden wir als Linke unter den derzeitigen politischen Gegebenheiten diese Forderungen nicht allein umsetzen können.
Sollten es die Umstände nötig machen, werden wir uns als Linke keinem parlamentarischen Instrument verwehren, dass einen politischen Umbau begleiten oder aufarbeiten kann.
Kontaktieren Sie mich und mein Büro gerne, falls Sie noch weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Lange

