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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Christian H. •

Warum ist eine Akademisierung und Vollzeitausbildung für OsteopathInnen überhaupt nötig? (Patientensicherheit ist kein Argument.)

Sehr geehrte Frau Borchardt,

ich habe bis Mitte/Ende der 2000er die osteopathsiche Berufspolitik erlebt. Die Vollzeitausbildung/MSc wurde seitens des VOD e.V. eigenmächtig ins Leben gerufen. Die Rechtsunsicherheit wurde der AbsolventInnen wurde als politisches Druckmittel strategisch geplant, das Argument der Patientensicherheit vorgeschoben. Gegenargumente: (1) Osteopathie ist als Heilkunde anerkannt => darf nur von HPs oder ÄrztInnen praktiziert werden => Patientensicherheit ausreichend gewährleistet. (2) Seit Jahrzehnten praktizieren tausende OsteopathInnen (die ja fast alle erfahrene Physiotherapeuten sind/waren) nach einer umfassenden Teilzeitausbildung zur höchsten Zufriedenheit der PatientInnen. (3)Dass Akademisierung eines Heilberufs qualitative Verbesserungen bringt, ist eine wissenschaftlich nicht belegte Hypothese. (4) Enorme Kostenexplosion und Bürokratisierung bei Anerkennung & Akademisierung. Werden diese Aspekte bei den Verhandlungen offen dikutiert?

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre differenzierte und kenntnisreiche Anfrage. Die von Ihnen angesprochenen Punkte sind bekannt und werden in den politischen Beratungen ausdrücklich berücksichtigt.

Zunächst zur Einordnung. Die Diskussion über Akademisierung und Vollzeitausbildung in der Osteopathie ist keine Festlegung zugunsten eines einzelnen Modells. Sie ist Teil einer breiteren Debatte darüber, wie ein Tätigkeitsfeld, das sich faktisch etabliert hat, rechtssicher, transparent und fair in das Gesundheitssystem eingeordnet werden kann.

Zu Ihren einzelnen Aspekten.

Erstens. Richtig ist, dass Osteopathie derzeit als Ausübung der Heilkunde gilt und damit an die Erlaubnis als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beziehungsweise Ärztin oder Arzt gebunden ist. Dieses Konstrukt stellt eine formale Absicherung dar, ersetzt aber keine klare berufsrechtliche Definition der osteopathischen Tätigkeit selbst. Genau diese fehlende Definition ist ein Kernproblem der aktuellen Rechtsunsicherheit.

Zweitens. Es ist unbestritten, dass viele Osteopathinnen und Osteopathen seit Jahrzehnten auf Basis berufsbegleitender Ausbildungen arbeiten, häufig mit physiotherapeutischem Hintergrund, und dass diese Leistungen von Patientinnen und Patienten stark nachgefragt werden. Diese Realität ist politisch relevant und wird nicht ignoriert. Bestehende Qualifikationen und Berufserfahrung müssen bei jeder künftigen Regelung angemessen berücksichtigt werden, etwa über Bestandsschutz- und Übergangsregelungen.

Drittens. Ihre Einschätzung zur Akademisierung teile ich in einem wesentlichen Punkt. Akademisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist kein Garant für bessere Versorgung und auch kein wissenschaftlich belegtes Allheilmittel. In der Gesundheitspolitik der CDU gilt der Grundsatz, dass Qualifikationsanforderungen verhältnismäßig sein müssen und sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren. Ein Zwang zur Vollzeitausbildung oder zu einem bestimmten Abschluss darf nicht allein aus standespolitischen Interessen heraus begründet werden.

Viertens. Die von Ihnen angesprochene Kosten- und Bürokratiefrage ist zentral. Jede Form der Anerkennung oder Neuordnung muss so gestaltet sein, dass sie für die Praktizierenden leistbar bleibt und keine unnötigen Hürden schafft. Gerade vor dem Hintergrund eines ohnehin stark belasteten Gesundheitssystems ist Zurückhaltung geboten.

Zu Ihrer abschließenden Frage. Ja, diese Aspekte werden in den Gesprächen offen diskutiert. Es gibt keine abgeschlossene Linie und keine Vorfestlegung auf ein akademisches Vollzeitmodell. In den Gesprächen mit Verbänden, darunter auch dem Verband der Osteopathen Deutschland, sowie mit weiteren Akteuren werden ausdrücklich auch kritische Positionen einbezogen. Ziel ist keine Aufwertung um ihrer selbst willen, sondern eine sachgerechte, rechtssichere und praktikable Lösung, die die gewachsene Versorgungsrealität respektiert.

Für mich ist entscheidend, dass am Ende weder bewährte Berufsbiografien entwertet noch neue Zugangsbarrieren geschaffen werden, die dem Fach und den Patientinnen und Patienten schaden würden.

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