Würden Sie bitte Fürsprache halten, dass die verpflichtende Krankmeldung ab dem ersten Tag nicht als Regelung angesetzt wird?
Guten Tag Herr Siekmann,
Ich heiße Jakob F. und wohne in Sendling-Westpark. Ich arbeite als Krankenpfleger in der Sozialpsychiatrie und bin angehender Sozialarbeiter. Meine Klient*innen sind oftmals durch mentale Belastungen kurzfristig nur beschränkt arbeitsfähig. Durch die Einführung der verpflichtenden AU ab dem ersten Tag, würde eine Hürde entstehen, die Klient*innen mit hohen Anspannungen und die mit Ängsten zu kämpfen haben sich kurzfristig aufgrund bereits bestehender Belastungen krank zu schreiben. Noch dazu würde es medizinisch für bereits ausgelastete Hausärzte ein zusätzliches Arbeitspensum bedeuten.
Ich bedanke mich vielmals für Ihr politisches Engagement und Ihre Arbeit im Sinne der Bürger*innen.
Viele Grüße
Jakob F.
Herzlichen Dank für ihre Frage und die damit verbundene Bitte. Als Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setze ich mich ein modernes, vertrauensbasiertes Gesundheitssystem ein. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist eine sinnvolle Entlastung für Patientinnen und Patienten sowie für Arztpraxen. Eine Abschaffung lehne ich ab.
Auch eine generelle Verpflichtung, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen, halte ich für überzogen. Eine solche Regelung würde den bürokratischen Aufwand für Beschäftigte, Ärztinnen und Ärzte sowie Unternehmen erhöhen, ohne dass dadurch zwangsläufig weniger Fehlzeiten entstehen. Im Gegenteil, wie von ihnen geschildert, kann es sogar zusätzliche Hürden und Stress bedeuten. Statt zusätzlicher Bürokratie setzen wir Grüne auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sowie auf praktikable und medizinisch sinnvolle Regelungen.
Die formale Entscheidung über die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fällt dem Bund zu, entsprechend kann ich aus dem Bayerischen Landtag nur indirekt politisch Druck machen und zusätzlich Druck auf die Bayerische Staatsregierung ausüben, die ihrerseits im Bundesrat Einfluss nehmen kann.

