Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
letztlich werden die bestehenden Schulden von uns allen getragen – von den heutigen wie den künftigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Klar ist für uns: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung führen.
Geplante Kürzungen verurteile ich. Statt weniger Geld braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, mehr Versorgungskapazitäten und eine nachhaltige Finanzierung.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
