Was tun Sie gegen die Absenkung der Psychotherapiehonorare pauschal um 4,5%? Wie stärken Sie die Position psychisch kranker Menschen im Gesundheitssystem?
Sehr geehrte Damen und Herren,
als psychologische Psychotherapeutin mit hälftigem Versorgungsauftrag in Braunschweig möchte ich meine große Sorge über den Beschluss des Bewertungsausschusses ausdrücken, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken.
Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung ist derzeit sehr hoch. Viele Patient*innen warten bereits lange auf einen Therapieplatz; in meiner Praxis beträgt die Wartezeit etwa ein Jahr. Gleichzeitig sind die Praxiskosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen, etwa für Miete und Energie, während die Inflation seit 2022 zusätzlich belastet. Eine Honorarsenkung bedeutet daher einen realen Einkommensverlust und erschwert eine wirtschaftlich stabile Praxisführung.
Ich befürchte, dass sich dadurch die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter verschlechtert und auch die ambulante Weiterbildung angehender Fachpsychotherapeut*innen gefährdet wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich dafür ein
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. März 2026 und die sehr anschaulichen Einblicke in Ihre Arbeit als psychologische Psychotherapeutin in Braunschweig.
Die von Ihnen geschilderte Situation – insbesondere die langen Wartezeiten, der hohe Versorgungsbedarf und die steigenden Praxiskosten – ist mir sehr bewusst. Umso nachvollziehbarer ist Ihre Sorge über die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen. Seien Sie versichert, dass ich dieses Thema sehr ernst nehme. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir im Koalitionsvertrag einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung der mentalen Gesundheit gelegt haben, ist dies kein gutes Signal für die Versorgung.
Gerne möchte ich den Hintergrund der Entscheidung kurz einordnen: In Deutschland werden Fragen der Vergütung im Gesundheitswesen im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung geregelt. Das bedeutet, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Honorare eigenständig aushandeln. Kommt es – wie in diesem Fall – zu keiner Einigung, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schlichtungsinstanz.
Der Gesetzgeber legt hierfür die Rahmenbedingungen fest, greift aber nicht direkt in einzelne Vergütungsentscheidungen ein. Auch das Bundesministerium für Gesundheit übt lediglich eine Rechtsaufsicht aus, prüft also die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, nicht jedoch die inhaltliche Zweckmäßigkeit einzelner Beschlüsse.
Im konkreten Fall kam es zu einem Schlichtungsspruch, der eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die beteiligten Akteure bewerten diese Entscheidung unterschiedlich, und es wurde bereits eine gerichtliche Überprüfung angekündigt.
Unabhängig davon nehme ich – wie auch meine Fraktion – die möglichen Auswirkungen auf die Versorgung sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und verlässliche Versorgung essenziell. Die von Ihnen geschilderten Wartezeiten bestätigen, dass hier bereits heute erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Deshalb haben wir das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Versorgungslage genau zu prüfen und darzulegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Klar ist für uns: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung führen.
Zugleich setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen insgesamt zu stärken. Dazu gehören insbesondere der Ausbau von Therapieangeboten, bessere Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung sowie eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre wichtigen Hinweise aus der Praxis und Ihr tägliches Engagement für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

