Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
Sehr geehrter Herr T,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.
Gleichzeitig müssen Netze, Speicher und Erzeugung besser aufeinander abgestimmt werden, damit wir keine Kosten aufbauen, die am Ende Verbraucher und Unternehmen überfordern.
