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Thomas Röwekamp
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Röwekamp, wie stehen Sie & ihr Verteidigungsausschuss zur öffentlichen politischen Positionierung seitens des Deutschen Panzermuseums zur US-Trump-Regierung und zur AfD ?

Sehr geehrter Herr MdB Röwekamp, wie stehen Sie & ihr Verteidigungsausschuss zur öffentlichen politischen Positionierung seitens des Deutschen Panzermuseums zur US-Trump-Regierung und zur AfD ?

Link zum Hintergrund der Eingangsfrage :

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marc-henrichmann/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-henrichmann-wie-stehen-sie-als-vorsitzender-des-pkgr-zu-der-tatsache-dass-das

Das Deutsche Panzermuseum wird aus dem Bundeshaushalt (Epl. 14 / BMVg) erheblich finanziert - wie folgt :

https://www.lars-klingbeil.de/2018/11/09/haushaltsausschuss-des-bundestages-stimmt-fuer-investitionen-im-wert-von-193-mio-euro/

Ergänzungsfragen :


Würden Sie im V-Ausschuss erwarten, dass das DPM (i.V.m.d. BMVg) politische Neutralität öffentlich zu wahren hat ?

Wie bewerten Sie die öffentlichen pol. Einlassungen seitens des DPM zur aktuellen US-Trump-Regierung & zur AfD - wie folgt (ab. Min. : 10:45) ? :

https://www.youtube.com/watch?v=e8VZHhTyIu0

Stimmen Sie DIESEN öffentlichen politischen Einlassungen seitens des DPM (Museumsdirektor Ralf Raths) zur US-Trump-Regierung und zur AfD uneingeschränkt/vollumfänglich zu, Herr MdB Röwekamp ?

MfG

Michael P.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr P.,

das Deutsche Panzermuseum ist eine museale Einrichtung, die historisch-politische Bildungsarbeit leistet. Es unterliegt dabei den jeweils geltenden rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf seine Trägerschaft und Finanzierung.

Weder der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages noch ich als dessen Vorsitzender nehmen Einfluss auf die konkrete inhaltliche Gestaltung der öffentlichen Bildungs- und Vermittlungsarbeit einzelner Museen im Detail.

Allgemein gilt jedoch: Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten und einen Bildungsauftrag erfüllen, bewegen sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der geltenden rechtlichen Vorgaben. Dazu gehört selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit im Rahmen historisch-politischer Bildung. Diese schließt auch kontroverse oder zugespitzte Einschätzungen ein, solange sie nicht den gesetzlichen Auftrag oder die Grundsätze der politischen Neutralität staatlicher Stellen verletzen.

Eine Bewertung einzelner Äußerungen von Museumsvertretern in der von Ihnen genannten Form nehme ich nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Röwekamp

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