Frau Brosius-Gersdorf ist eine außerordentlich qualifizierte Juristin und wurde als gemeinsame Kandidatin vorgeschlagen. Sie hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten – ein klares Zeichen für ihre fachliche und persönliche Eignung. Daran besteht für mich kein Zweifel. Bei einer Wahl hätte und würde ich sie ohne Zweifel wählen.
Wir Grüne machen uns weiterhin dafür stark, dass alle im Richterwahlausschuss gewählten Personen dem Bundestag auch zur Wahl vorgeschlagen werden.
Sobald feststeht, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, werde ich mir in sorgfältiger Abwägung eine Meinung dazu bilden.
ich hätte bei der leider verschobenen Abstimmung für Frau Brosius-Gersdorf gestimmt und hätte das weiterhin getan. Ich bedaure ihren Rückzug sehr.
Leider hat Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, bevor der Bundestag über sie hätte abstimmen können. Wir von der Grünen Bundestagsfraktion bedauern diesen Schritt sehr, denn sie ist eine exzellente und hoch qualifizierte Juristin, die wir bei einer Wahl unterstützt hätten.
Ich würde Frau Dr. Brosius-Gersdorf wählen. Es ist der legitime Vorschlag der SPD-Fraktion und ich teile ihre Auffassung, dass sie fachlich absolut geeignet ist.
