Die Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter verlangt parteiübergreifende Verantwortung. Es geht nicht um ideologische Zustimmung, sondern um die Sicherung der Arbeitsfähigkeit unseres höchsten Gerichts – und damit um das Fundament unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
Selbstverständlich
Das Verfahren zur Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter verlangt etwas, das in der heutigen Politik selten geworden ist – parteiübergreifende Verantwortung. Es geht nicht um Zustimmung zu einzelnen Positionen, sondern um die Sicherung der Arbeitsfähigkeit unseres höchsten Gerichts – gerade in Zeiten wachsender Polarisierung.

Persönliche politische Positionen einzelner Bewerberinnen und Bewerber sind legitim, jedoch bleibt die Neutralität und Unvoreingenommenheit des Gerichts oberstes Gebot.
Wenn etwas dem Willen linker Parteien zuwiderläuft, ist das nicht automatisch auf „rechte Hetzkampagnen und Verleumdungen“ zurückzuführen.
Bezüglich der Nominierung von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf betone ich, dass ich sie für die richtige Kandidatin halte. Sie ist eine herausragende Verfassungsjuristin, die über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich der Grundrechte und Verfassungsrechtsprechung verfügt. Ihre Positionen zu verschiedenen juristischen und gesellschaftlichen Themen vertritt sie stets unaufgeregt, sachlich und kompetent. Genau solche Persönlichkeiten brauchen wir in unseren höchsten Verfassungsorganen.

