
Der Entwurf der Verordnung, die sich auf einen möglichen Wahltermin am 23. Februar 2025 stützt, wurde bereits veröffentlicht.

zur Beantwortung Ihrer Frage empfehle ich Ihnen die Anhörung des Bundeswahlleiterin vor dem Wahlprüfungsausschuss am 12.11.2024.

Unter „humanitärer Unterstützung“ verstehen wir eine Form der Hilfe, die sich auf den Schutz und die Förderung des Lebens, der Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen in der Ukraine konzentriert.

Die Fristen werden verkürzt.

Die russische Sprache wurde nicht verboten, sondern als zweite Amtssprache abgeschafft. Das führte dazu, dass in der Armee nur noch ukrainisch gesprochen werden durfte. Daraufhin haben viele Russen die Armee verlassen und zwar mit Waffen.

Die Bundeswahlleiterin und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern arbeiten derzeit unter Hochdruck daran, dass die Bundestagswahlen korrekt ablaufen können. Es besteht nach meiner Kenntnis derzeit kein Mangel an Papier.