
Das Bürgergeld sichert dieses Existenzminimum, soweit es nicht aus eigenem Einkommen gedeckt werden kann und andere, vorrangige Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind.

Anspruch auf Bürgergeld haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Personen, die erwerbsfähig sind. Das ist der Fall, wenn die betreffende Person mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.

Wenn Ihr Einbürgerungsantrag in der Türkei Erfolg hat, behalten Sie trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.



Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.