
Ich setze mich dafür ein, dass wir eine bessere Politik für die Schwächsten im Land machen, damit Menschen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Die konkrete Verfahrensweise bei erneuten Änderungen des Namens oder Personenstandes ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht genau festgelegt und für konkrete Gesetzesauslegungsfragen sind die Gerichte zuständig. Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass bei einer Rückänderung des Geschlechtseintrages nur der ursprüngliche Name gewählt werden kann.


Eine pauschale Einmalzahlung würde auch Personen begünstigen, die über ein vergleichsweise hohes Alterseinkommen verfügen und hätte soziale Verwerfungen zur Folge

Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
