Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Ausländer:innen, die mindestens 5 Jahre geduldet in Deutschland leben, ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Ihnen soll dadurch die nötige Zeit gewährt werden, um alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Mit 371 Stimmen wurde der Gesetzentwurf von Seiten der Koalitionsfraktionen angenommen. Insgesamt 226 Gegenstimmen kamen aus den Fraktionen CDU/CSU und AfD. Es gab 57 Enthaltungen. Darunter entfielen 20 Enthaltungen auf Abgeordnete der Unionsfraktion, auch zwei FDP-Abgeordnete enthielten sich. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich ebenfalls.

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Dafür gestimmt
371
Dagegen gestimmt
226
Enthalten
57
Nicht beteiligt
82
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Saskia WeishauptSaskia WeishauptBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP Dafür gestimmt
Portrait von Michael SacherMichael SacherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Nicht beteiligt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Ria SchröderRia SchröderFDP Dafür gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE. Enthalten
Portrait von Maximilian Funke-KaiserMaximilian Funke-KaiserFDP Dafür gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD Nicht beteiligt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD Dafür gestimmt
Portrait von Michael KruseMichael KruseFDP Dafür gestimmt
Pressefoto Alexander Bartz MdBAlexander BartzSPD Dafür gestimmt
Portrait von Armin LaschetArmin LaschetCDU/CSU Enthalten
Portrait von Emilia FesterEmilia FesterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Peter FelserPeter FelserAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE. Nicht beteiligt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg – Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait von Robert HabeckRobert HabeckBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 - Flensburg – Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SeidlerStefan Seidlerfraktionslos1 - Flensburg – Schleswig Enthalten
Portrait von Denise LoopDenise LoopBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dagegen gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid NestleIngrid NestleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.

Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.

Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.

Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.