Ausnahme von der „Schuldenbremse“

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 stimmte der Bundestag über einen Antrag der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für den Entwurf. 290 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
385
Dagegen gestimmt
290
Enthalten
0
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Robert FarleRobert FarleAfD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Dagegen gestimmt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Dagegen gestimmt
Portrait von Roger BeckampRoger BeckampAfD98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD299 - Homburg Dagegen gestimmt
Peter FelserPeter FelserAfD Dagegen gestimmt
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen JanichSteffen JanichAfD158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Edgar NaujokEdgar NaujokAfD154 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Frank RinckFrank RinckAfD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim WundrakJoachim WundrakAfD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Nicht beteiligt

Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.

Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.

Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.